drucken

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benutzung der Badeanlagen der Bädergesellschaft Lünen mbH (BGL)

gültig ab 1. August 2019

1.1 Allgemeines

1.1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Bädern der BGL. Sie sind für alle Badegäste verbindlich und setzen gegenseitige Rücksichtnahme und pflegliche Behandlung der Einrichtung voraus und werden mit dem Kauf der Eintrittskarte anerkannt.

1.1.2 Mit dem Betreten des Betriebsgeländes, spätestens mit dem Kauf einer Eintrittskarte, werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle weiteren Bestimmungen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit der BGL anerkannt.

1.1.3 Das Hausrecht wird durch die Mitarbeiter der BGL ihre Erfüllungsgehilfen ausgeübt, deren Anordnungen unbedingt zu befolgen sind. Badegäste, die gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, können vorübergehend oder dauerhaft des Bades und des Grundstückes der BGL verwiesen werden. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.

1.1.4 Bei Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der Vereins- oder Übungsleiter für die Beachtung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitverantwortlich.

1.1.5 Bei Sonderveranstaltungen (z.B. Wettkämpfe) oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (z.B. Schul- und Vereinsschwimmen) können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf.

1.1.6 Die Badegäste haben aufeinander Rücksicht zu nehmen und alles zu unterlassen, was den guten Sitten und der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind strengstens verboten.

1.1.7 Im Lippe Bad ist das Rauchen und die Verwendung von E-Zigaretten verboten. Im Freibad Cappenberger See ist das Rauchen und die Verwendung von E-Zigaretten nur außerhalb der Umkleide- und Sanitärbereiche und nicht in der Nähe der Badebereiche ( insbesondere der Beckenumgänge) gestattet. Die Liegewiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten.

1.1.8 Es ist nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabe- oder Fernsehgeräte zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Badegäste kommt. Fotografieren oder Filmen anderer Badegäste, auch mit Fotohandys oder anderen Geräten mit Kamerafunktion, ist nur mit deren Zustimmung gestattet.

1.1.9 Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Badegast für den eingetretenen Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung durch einen Badegast kann diesem ein besonderes Reinigungsgeld auferlegt werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird. Dem Badegast bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass der BGL keine Reinigungskosten oder geringere Reinigungskosten entstanden sind.

1.2 Einschränkung der Öffnungszeiten

1.2.1 Die BGL kann die Benutzung des Bades bzw. von Teilbereichen und die Badezeit durch Aushang an der Kasse und/oder im Eingangsbereich des Bades sowie durch Hinweise auf der Homepage einschränken. Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Betriebsteile oder einzelner Angebote besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises.

1.2.2 Bei Überfüllung kann das Bad zeitweise für Besucher gesperrt werden.

1.2.3 Kassenschluss ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten. Die Becken sind 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten zu verlassen.

1.2.4 Die Öffnungszeiten und die Benutzungsdauer werden öffentlich bekannt gegeben. Im Freibad Cappenberger See kann die Öffnungszeit witterungsbedingt verlängert oder verkürzt werden. Bei schlechtem Wetter kann das Freibad Cappenberger See ganztägig geschlossen sein. Die BGL behält sich für sämtliche Badanlagen vor, die Anlage bei technischen Störungen oder aus sonstigen betrieblichen Gründen (u.a. Durchführung von Veranstaltungen, Sanierungen, Revision, Reinigung) jederzeit ganz oder teilweise vorübergehend zu schließen. Ansprüche gegen die BGL können daraus nicht abgeleitet werden.

1.3 Zutritt

1.3.1 Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsnachweises sein. Bei Kauf einer Eintrittskarte ist das Wechselgeld sofort zu kontrollieren. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

1.3.2 Einzelkarten gelten für den Tag, an dem sie gelöst werden und sind nicht übertragbar. Sie verlieren mit Verlassen des Bades ihre Gültigkeit.

1.3.3 Die Mehrfachkarten haben eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem 1. Januar des Jahres, das auf das Kaufdatum folgt.

1.3.4 Die Eintrittskarte ist dem Badpersonal auf Verlangen vorzulegen. Gelöste Karten werden generell nicht zurückgenommen. Der Preis für verlorene oder nicht benutzte Karten kann nicht erstattet werden.

1.3.5 Der Badegast muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen sowie vom Badbetreiber überlassene Gegenstände (Garderobenschlüssel, Rollator, Gehilfen, Duschhocker, Hochstuhl etc.) so nutzen oder  verwahren, dass eine Beschädigung bzw. Verlust vermieden wird. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.

1.3.6 Die Kartenzahlung ist erst ab Kauf einer Mehrfachkarte und für die Zahlung der Kurse möglich.

1.3.7 Für Kinder unter 9 Jahren ist die Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson erforderlich, ohne die sie das Gelände und Einrichtung der Bädergesellschaft Lünen mbH nicht betreten und nutzen dürfen. Erwachsene Begleitpersonen haben für die Aufsicht über die begleiteten Kinder Sorge zu tragen.

1.3.8 Es bleibt der BGL vorbehalten, die Benutzung des Bades oder von Teilen davon durch Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangebote oder sonstige Veranstaltungen einzuschränken.

1.3.9 Der Zutritt ist nicht gestattet für

  • Personen, die unter dem Einfluss berauschender Getränke  stehen,
  • Personen, mit offenen Wunden oder ansteckenden Krankheiten,
  • Personen, die  Tiere mit sich führen.

1.3.10 Die BGL behält sich vor, Personen, die wegen ihres körperlichen oder geistigen Zustandes einer Hilfe, insbesondere beim Aus- und Ankleiden, benötigen, den Zutritt oder Aufenthalt nur mit einer Begleitperson zu gestatten.

1.4.1 Badegäste haben sich so zu verhalten, dass sie sich selbst und andere nicht gefährden oder belästigen. Sie haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung entgegensteht.

1.4.2 Die Geschlechtertrennung in den Umkleiden und Toiletten- / Duschbereichen ist zu wahren.

1.4.3 Nicht gestattet ist insbesondere:   

  • sich zu rasieren, die Nägel zu schneiden, die Haare zu färben,
  • der Betrieb von Rundfunk- / Phonogeräten und Musikinstrumenten,
  • das Rauchen und der Alkoholgenuss in den Räumlichkeiten
  • das Grillen auf dem Gelände der Bädergesellschaft Lünen mbH,
  • Ausspucken auf den Boden oder in das Badewasser,
  • das Wegwerfen von Glas und sonstigen scharfen Gegenständen,
  • das Mitbringen von Hunden oder anderen Tieren,
  • Dritte unterzutauchen oder in das Becken zu stoßen sowie sonstigen Unfug zu treiben,
  • vom seitlichen Beckenrand in die Becken zu springen, auf den Beckenumgängen zu rennen oder an Einstiegsleitern, Haltestangen und Begrenzungseinrichtungen zu turnen,
  • Werkzeuge und Waffen in die Anlage zu bringen,
  • ohne vorherige Genehmigung der BGL fotografieren oder zu filmen,
  • die Zurschaustellung von NS-Zeichen, -runen und anderen unzulässigen Symbolen,
  • der Gebrauch von Schischas auf dem Gelände der BGL,
  • im Lippe Bad Lünen ist darüber hinaus das Mitbringen von Glasbehältnissen verboten.

1.4.4 Der Austausch von Zärtlichkeiten ist auf ein Minimum zu reduzieren.
Intime Handlungen werden mit dem Hausverbot ohne Erstattung bereits entrichteter Eintrittsgelder geahndet.
Das An- und Auskleiden ist nur in den entsprechenden Umkleidekabinen zulässig.
Liegen und Stühle dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen dauerhaft belegt werden. Auf den Liegen und Stühlen abgelegte Gegenstände werden im Bedarfsfall durch das Badpersonal abgeräumt.
Die Beckenumgänge und Duschräume dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Die Nutzung geeigneter, sauberer Badepantinen ist zulässig.
Die Badeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zum Schadenersatz. Für Papier und sonstige Abfälle sind die Abfallkörbe zu benutzen. Bei Verunreinigung wird ein Reinigungsentgelt erhoben, das sofort zu zahlen ist. Findet ein Badegast die ihm zugewiesenen Räume verunreinigt oder beschädigt vor, so hat er dies sofort dem Badpersonal mitzuteilen.

1.4.5 Die Benutzung der Rutsche erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Nutzung unter Einfluss berauschender Mittel ist untersagt. Die Regeln und Anweisungen auf den Hinweistafeln am Einrutschbereich sind bei der Benutzung unbedingt zu beachten und einzuhalten. Der Aufgang zu der Rutsche ist mit besonderer Vorsicht und mit Rücksicht auf andere Badegäste zu benutzen. Die Rutsche darf nur mit ausreichendem Sicherheitsabstand benutzt werden. Der Rutschen-auslauf ist nach dem Rutschen sofort zu verlassen. Der Betreiber ist nicht verantwortlich für Beschädigungen an der Badebekleidung, die durch das Rutschen verursacht werden können. Es sind jeweils die Altersbegrenzungen und die Mindestkörpergröße bei der Rutsche zu beachten. Andere als die jeweils vorgeschriebenen Rutschpositionen und das Anhalten in der Rutschbahn sind nicht erlaubt.

1.4.6 Die Benutzung von Sprunganlagen und Wasserrutschen geht über die im Badebetrieb typischen Gefahren hinaus; der Nutzer hat sich darauf in seinem Verhalten einzustellen. Diese Anlagen dürfen nur nach Freigabe durch das Personal genutzt werden.
Beim Springen ist darauf zu achten, dass nur eine Person das Sprungbrett betritt und der Sprungbereich frei ist. Nach dem Sprung muss der Sprungbereich sofort verlassen werden.
Das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Betrieb der Sprunganlage ist untersagt.

1.4.7 Nichtschwimmern ist die Benutzung des Sportbeckens streng untersagt. Auf die Tiefenangaben im Schwimm- und Nichtschwimmerbereich ist zu achten. Sie Benutzung der Sprunganlage ist nur nach Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Das Springen erfolgt auf eigene Gefahr. Beim Springen ist darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist und nur eine Person auf dem Sprungbrett steht. Das Unterschwimmen der Sprunganlage ist verboten. Sind Teile des Schwimm- oder Nichtschwimmerbereiches abgetrennt oder markiert, so haben die übrigen Badegäste die Absperrungen zu respektieren. Ballspielen in den Becken ist während des Badebetriebes zur Verhütung von Unfällen verboten.

1.4.8 Das Baden ist nur in badüblicher, den Geboten des Anstandes entsprechender Kleidung gestattet. Dazu zählen unter anderem oberhalb des Knies endende Badehosen und Badeanzüge, Bikinis sowie ärmellose Oberteile.

1.4.9 Das Tragen von Unterwäsche unter der badegerechten Bekleidung ist aus hygienischen Gründen untersagt. Im Freibad können UV-Schutztextilien im Einzelfall nach vorheriger Rücksprache und Genehmigung der Badeaufsicht getragen werden.

1.4.10 Vereinen, Schulklassen und sonstigen Gruppen stehen in Absprache mit dem Badpersonal Sammelumkleiden zur Verfügung. Die Kleidungsstücke werden dort unter Ausschluss der Haftung der BGL abgelegt. Die Räume sind durch die verantwortlichen Begleitpersonen mit dem vom Badpersonal ausgegebenen Schlüssel zu öffnen und zu schließen.

1.4.11 Der Badegast hat sich vor dem Betreten der Wasserbecken gründlich zu reinigen. In den Wasserbecken ist die Verwendung von Seife, Bürsten oder anderen Reinigungsmitteln nicht gestattet. Um stets eine gute Wasserqualität und Hygiene in den Wasserbecken zu sichern, wird dringend auf die Benutzung der vorhandenen Sanitär- / Toilettenanlagen hingewiesen.

1.4.12 Über eine temporäre Nutzung von mitgebrachten Sport-, Spiel- und Animationsgeräten (Bälle, Schnorchel, Schwimmflossen etc.) entscheidet das Badpersonal nach der jeweiligen Auslastung der Wasserflächen.

1.4.13 Apnoe- und/oder Streckentauchen (auch ohne Geräte) ist im öffentlichen Badebetrieb grundsätzlich untersagt.

1.4.14 Jede Form der gewerblichen Bestätigung Dritter im Lippe Bad oder Freibad Cappenberger See sind nur nach vorheriger Genehmigung der BGL gestattet. Im Fall von Zuwiderhandlungen ist das Personal berechtigt, die gewerbliche Tätigkeit zu untersagen.

1.4.15 Die Durchführung von Sport- und sonstigen Veranstaltungen ist nur nach vorheriger Genehmigung der BGL gestattet.

1.4.16 Die Nutzung der Badeanlagen, der Betriebseinrichtungen und der Grundstücke der BGL für Werbeflächen und das Anbringen von Werbemitteln (z. B. Plakate) sowie das Auslegen von Flyern oder sonstigem Werbematerial bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der BGL.

1.5 Haftung

1.5.1 Die Badegäste benutzen das Lippe Bad und das Freibad Cappenberger See auf eigene Gefahr. Die BGL haftet – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die BGL haftet in gleicher Weise für ihre Organe und Erfüllungsgehilfen. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eigetreten oder nicht erkannt worden sind, haftet die BGL nicht.

1.5.2 Lehnt ein Badegast die Benutzung des Schwimmbadlifters für den Weg in die Wasserbecken ab oder ist dem Badpersonal der sichere Einsatz des Lifters nicht zumutbar, so übernimmt die Bädergesellschaft Lünen mbH keinerlei Haftung für eingetretene Personen- oder Sachschäden infolge anderweitiger Verbringung oder eigenen Einstiegs des Badegastes in die Wasserbecken.

Die Nutzung seitens der Bädergesellschaft Lünen mbH zur Verfügung gestellten Mobiliars, Gegenstände, Hilfsmittel, etc. erfolgt auf eigene Gefahr.

1.5.3 Für die Sicherung der Umkleiden oder des Garderobenschrankes ist der Badegast selbst verantwortlich. Der Schlüssel des Garderobenschrankes ist während des Badeaufenthalts am Körper zu tragen. Bei Verlust des Schlüssels werden die im Garderobenschrank befindlichen Gegenstände erst dann an den Badegast ausgehändigt, wenn er sein Eigentum an den Gegenständen nachweist.

1.5.4 Für Geld und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

1.5.5 Die im Bad eingetretenen Personen- und Sachschäden sind dem Aufsichtspersonal sofort mitzuteilen.

1.5.6 Für eventuelle Verfärbungen, Bleichungen oder Beschädigungen an der Badebekleidung oder an mitgebrachten Gegenständen durch die Wasserbeschaffenheit nach DIN 19643 ist eine Haftung der Bädergesellschaft Lünen mbH ausgeschlossen.

1.5.7 Bei winterlicher Witterung kann es zu einem eingeschränkten Winterdienst auf den Park- und Außenflächen des Lippe Bades kommen. Die Benutzung der Park- und Außenflächen geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.

1.5.8 Gegenstände, die im Bad gefunden werden, sind beim Badpersonal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt. Sachen ohne Verkehrswert (Badehosen, Badetücher, Schwimmbrillen etc.) werden turnusgemäß gemeinnützigen Einrichtungen zugeführt oder entsorgt.

1.5.9 Bei schuldhaftem Verlust oder der Beschädigung der gemäß 1.3.5 vom Badbetreiber überlassenen Gegenstände ist die BGL berechtigt, die Kosten einer Ersatzbeschaffung bzw. einer Reparatur dem Nutzer weiter zu berechnen.

Dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der berechnete Betrag.

1.6 Anregungen und Beschwerden

Etwaige Anregungen und Beschwerden nimmt das Badpersonal gerne entgegen oder können jederzeit der Bädergesellschaft Lünen mbH, Borker Straße 56-58, 44534 Lünen, schriftlich mitgeteilt werden.

2. Kursbedingungen

2.1 Anmeldung

Für das gesamte Kursangebot der BGL gelten diese ausgehängten Geschäftsbedingungen. Sie werden bei der Anmeldung oder beim Erwerb einer Einzelkarte anerkannt und sind somit Vertragsbestandteil.

Die Anmeldung für die Aquafitness- und Babyschwimmkurse kann nur persönlich vorgenommen werden, wobei eine Person nur max. 2 Kursteilnehmer anmelden kann.

2.2 Kursgebühr

Bei Anmeldung sind die aktuellen Kursgebühren zu entrichten. Der/die Teilnehmer/in erwirbt eine Zehnerkarte, die zum Tagesaufenthalt am Kurstag oder an jedem anderen Tag  berechtigt, sofern ein Kurstag nicht besucht wurde.

2.3 Kursteilnahme

Den Anweisungen der Kursleitung ist Folge zu leisten. Die Kurskarten sind nicht personenbezogen. Wenn eine Teilnahme am Termin nicht möglich ist, kann eine andere Person mit dieser Karte an dieser Kurseinheit teilnehmen.

Auf Wunsch stellt die BGL eine Teilnahmebestätigung für die Kursteilnahme aus. Die BGL übernimmt keine Garantie für die Kostenübernahme seitens der Krankenkassen.

2.4 Rücktritt

Wird die festgelegte Mindestteilnehmerzahl bis zwei Wochen nach Kursbeginn nicht erreicht, ist die BGL oder deren Erfüllungsgehilfen berechtigt, den Kurs abzusagen. Bereits entrichtete Kursgebühren werden abzüglich der Gebühr für die bereits stattgefunden Kursstunden in voller Höhe erstattet.

2.5 Babyschwimmkurs

Die Teilnahme an den Babyschwimmkursen erfolgt auf Verantwortung der Eltern. Der Kurs richtet sich an Kinder ab 3 Monate bis maximal 2 Jahren. Eltern haben sich vor Kursbeginn mit ihrem Kinderarzt über die Teilnahme des Kindes abzustimmen. Kinder, die ihre Ausscheidungen noch nicht verlässlich kontrollieren können, haben im Wasser geeignete Hilfsmittel (z.B. Schwimmwindeln) zu tragen.

3. Gültigkeit

Diese Regelungen treten mit Aushang im Kassenbereich- und/oder Eingangsbereich in Kraft und ersetzen alle vorherigen Fassungen.

4. Streitbeilegungsverfahren

Die Bädergesellschaft Lünen mbH nimmt nicht an Verfahren mit Verbrauchern zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des VSBG zu ihrem „Nutzungsverhältnis im Bäderbetrieb“ teil. Gerne sind wir bereit, Fragen und Streitigkeiten im Dialog zu lösen. Hierzu nehmen Sie bitte entweder telefonisch unter 02306 / 707-660 oder per Mail an info@baeder-luenen.de Kontakt mit uns auf.


Bädergesellschaft Lünen mbH

Lünen, im August 2019

Sucheschliessen
Kontakt