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Freibad Cappenberger See öffnet am 1. Juni

01.06.2021 Mit den sinkenden Inzidenzwerten wird auch die ersehnte Öffnung des Freibads Cappenberger See möglich – pünktlich mit dem ersten Sommerwetter. Alles über Öffnungszeiten, Einlassbedingungen sowie Schutz- und Hygieneregeln im Überblick:

Der große Ansturm blieb zum ersten Freibad-Tag bisher aus.

Der große Ansturm blieb zum ersten Freibad-Tag bisher aus.

Wann öffnet das Freibad Cappenberger See?

Das Freibad Cappenberger See öffnet ab Dienstag, 1. Juni 2021 für Sportschwimmer/innen. Das Freibad öffnet montags bis sonntags von 8-19 Uhr (Wasserschluss 15 Minuten vorher), für Frühschwimmer ab 7 Uhr.

Das Freibad hat durchgehend geöffnet. Es müssen keine Zeitfenster mehr gebucht werden.

Eintritt

Eintrittskarten können direkt vor Ort an der Kasse gegen Barzahlung gekauft werden. Die Bädergesellschaft bittet darum, möglichst passend zu zahlen. EC-Kartenzahlung ist aus technischen Gründen leider nicht möglich. Das Online-Ticketsystem aus dem letzten Jahr wird nicht weitergeführt. Auch eine Reservierung von Zeitfenstern entfällt damit.

Es gelten die normalen Badetarife zu den bekannten Konditionen:

  • Tageskarte: 4,70 € Erwachsene | 2,60 € Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren*; Studenten*
  • Spätschwimmtarif ab 17.45 bis 19.00 Uhr.
  • Mehrfachkarten können wie gewohnt eingesetzt werden. Die Verlängerung der Mehrfachkarten wird vom Bäderpersonal an der Kasse vorgenommen.

*mit gültigem Schüler- bzw. Studentenausweis

Weitere Preisdetails auf der Website im Menüpunkt Preise.

Einlassbedingungen

Bei einer andauernden Inzidenz über 50 dürfen maximal 150 Personen (inkl. Kinder) zeitgleich im Freibad schwimmen. Bei einer andauernden Inzidenz unter 50 erhöht sich die Besuchergrenze auf maximal 375 Personen zeitgleich (inkl. Kinder).

Die minutenaktuelle Auslastung wird demnächst online auf der Website der Bädergesellschaft abrufbar sein. Derzeit wird das System noch technisch eingerichtet und es werden noch einige Tage bis zum Funktionsstart benötigt. Für etwaige Umstände bittet die die Bädergesellschaft Lünen um Verständnis.

Kinder unter 10 Jahren werden nur in Begleitung eines Erwachsenen eingelassen.

Beim Eintritt muss eine medizinische Maske (OP, FFP2 / FFP3) getragen werden; Alltagsmasken sind nicht zulässig.

Das Freibad darf nur von Personen besucht werden, die einen offiziellen negativen Coronatest vorweisen können (kein Selbsttest), gegen Corona geimpft oder davon genesen sind. Die entsprechenden Belege sind an der Kasse vorzulegen (ausgedruckt oder digital). Ein amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild zum Identitätsnachweis ist ebenfalls vorzulegen (bei Schülern reicht der Schülerausweis).

Der offizielle PCR-Test oder Schnelltest darf beim Eintritt ins Freibad nicht älter als 48 Stunden sein. Ausgenommen von der Verpflichtung zum Nachweis eines negativen Testergebnisses sind Kinder bis zum Schuleintritt.

Geimpfte Personen müssen ihren Impfpass oder eine entsprechende Bescheinigung eines Impfzentrums vorlegen, worin ausgewiesen ist, dass die zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.

Ebenso gilt der Nachweis eines positiven Testergebnisses des Gesundheitsamtes in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung von mindestens einer Impfdosis gegen Covid-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff.

Bei genesenen Personen muss ein positiver PCR-Labortest (oder ein anderer Nukleinsäurenachweis) des Gesundheitsamtes vorgelegt werden, der nachweist, dass die Infektion mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.

Eine Kontaktnachverfolgung erfolgt nicht.

Schutz- und Hygiene-Regeln

Die bekannten Hygieneregeln wie Händedesinfektion und Mindestabstand von 2 m sind wie in der vergangenen Freibadsaison einzuhalten. Im Eingangs- / Kassenbereich sowie innerhalb geschlossener Räume (Umkleiden, Toiletten) gilt die Maskenpflicht. Im Wasser ist ebenfalls auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten.

Welche Einschränkungen gibt es bei der Nutzung des Freibads?

Bei einer Inzidenz über 50 sind die Liegewiesen geschlossen. Der Aufenthalt auf Sitzbänken ist nur für eine kurze Pause gestattet, nicht zum längeren Verweilen. Der Badbesuch dient rein dem Zwecke der Sportausübung. Weiter ist der Wasserspielgarten geschlossen.

Bei einer anhaltenden Inzidenz unter 50 werden die Liegewiesen und der Wasserspielgarten geöffnet. Die Bänke sind auch zum Verweilen zugelassen. Der Mindestabstand von 2 Metern ist streng einzuhalten, sowohl auf den Wegen, in den Räumen und im Wasser.

Die Rutsche bleibt während der gesamten Freibadsaison unabhängig von den Inzidenzwerten geschlossen.

Alle Becken bis auf die Bedingungen für den Wasserspielgarten (s.o.) sind durchgehend geöffnet.

Zum Duschen stehen je Damen- und Herrenbereich 2 Warmduschen zur Verfügung sowie die Kaltduschen in den Durchschreitebecken.

Bleibt das Freibad den gesamten Sommer geöffnet?

Wie üblich ist die Öffnung vom vorherrschenden Wetter abhängig. Sollte es zu einer längeren nicht sommerlichen Periode kommen, behält sich die Bädergesellschaft Lünen eine kurzfristige ggf. vorübergehende Schließung vor.

Alle Schutz- und Hygieneregeln sowie FAQs um den Freibadbesuch können ausführlich auf der Website der Bädergesellschaft Lünen nachgelesen werden.

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