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Kein Burkini-Verbot in den Lüner Bädern

02.09.2016 In den Lüner Bädern gilt ab sofort: Frauen, die in einem so genannten Burkini schwimmen wollen, können dies tun. Bisher waren „Ganzkörper-Bekleidungen“ generell verboten.

Denn diese können ein Hygiene-, vor allem aber ein Sicherheitsproblem mit sich bringen. Je mehr Kleidung jemand beim Baden trägt, desto schwieriger ist es, diese Person aus dem Becken zu retten. In solchen Fällen geht es um Sekunden.

Auch Burkinis wurden bisher als Ganzkörper-Bekleidung angesehen. „Wir haben intensiv mit den unterschiedlichen Gruppen in Lünen gesprochen“, erklärt Stadtwerke-Geschäftsführer Dr. Achim Grunenberg. „Ihre Argumente sind bei uns angekommen.“ 

In Zukunft werden die Lüner Bäder bei Burkinis eine Ausnahme machen. „Uns ist daran gelegen, dass auch strenggläubige Frauen am Gemeinschaftsleben teilnehmen können“, betont Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns. Hugo Becker, Vorsitzender des Stadtwerke-Aufsichtsrats ergänzt. „Wir wünschen uns, dass gerade junge Mädchen das Schwimmen lernen können. Deshalb stellen wir zugunsten einer pragmatischen Lösung unsere Bedenken zurück.“

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